Gemeinde Deuerling - VG Laaber - Landkreis Regensburg
Bauen im Regensburger Land
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Baureife Grundstücke in Deuerling [...weiter]
Ab 01. November 2010
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An alle Grundstückseigentümer - Herstellungsbeiträge für Kanalisation und Wasserversorgung

Mitteilung vom 01.01.2010

Gemäß der entsprechenden Satzungen für die Entwässerung oder zur Wasserversorgung wirken sich Änderungen der Grundstücksflächen bzw. der Geschoßflächen der vorhandenen Gebäude auf die jeweiligen Herstellungsbeitrag aus. Das bedeutet, dass Beiträge nacherhoben werden müssen. Dies gilt auch für zum Zeitpunkt des Erstbescheides noch nicht ausgebaute Dachgeschosse.

Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer Veränderungen, welche eine zusätzliche Beitragspflicht bewirken, wie zum Beispiel ein Dachgeschoßausbau, die Erweiterung oder der Anbau (auch Wintergarten oder Balkon) bei der Verwaltungsgemeinschaft Laaber (Tel. 9401-17 oder -25) zu melden.

Als Eigentümer sind Sie hierzu verpflichtet.

Die Abrechnung erfolgt zu den zum Zeitpunkt der Meldung gültigen Sätzen.

gez. Hogger
Gemeinschaftsvorsitzender